Kurz anfragen
Beschreiben Sie in wenigen Zeilen, um welches Produkt es geht. Keine Unterlagen, kein Login. Eine formlose Anfrage genügt für den Erstkontakt.
Sie starten mit einer kurzen, unverbindlichen Anfrage. Unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht prüft, meldet sich und steuert die juristische Tiefe. Kein Self-Service-Ergebnis, sondern ein strukturierter Übergabepunkt an spezialisierte Anwälte.
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Unsere Kanzlei sieht sich Ihr Anliegen an und meldet sich bei Ihnen. Passt es, fordert sie die technischen Unterlagen gezielt an. Erst dann werden Daten ausgetauscht.
Auf Basis der Unterlagen erhalten Sie ein Klassifizierungsangebot mit Umfang, Honorar und Bearbeitungszeit. Die Klassifizierung übernimmt anschließend unsere Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht.
Hardware, Software und Technologie werden modular gegen die einschlägigen europäischen und deutschen Listen geprüft. Aktualität ist Pflicht. Unsere Kanzlei arbeitet stets gegen die jeweils gültige Fassung.
Systematische Prüfung gegen die Anhänge I und IV zur Erfassung dual-use-pflichtiger Güter, Software und Technologien.
Prüfung gegen die Teile I A (Rüstungsgüter) und I B (sonstige Güter) der deutschen Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung.
Abgleich gegen die Kriegswaffenliste zum Kriegswaffenkontrollgesetz inkl. Bewertung relevanter Komponentenbezüge.
Separates Prüfmodul gegen die einschlägigen Anhänge der Anti-Folter-Verordnung.
Optional anfragbar: länderbezogene Anhänge und Verbotsregime mit projektspezifischer Tiefe.
Nicht im Grundmodul enthalten. Nur auf gesonderte Anfrage und als separates Modul.
Diese Plattform ist kein Self-Service-Klassifikator. Sie ist eine digitale Schnittstelle zu einer anwaltlichen Spezialleistung. Automatisierung dient ausschließlich der Vorstrukturierung und Vorprüfung. Die rechtliche Endbewertung, Mandatsannahme und Freigabe erfolgen ausschließlich durch Rechtsanwälte.